Unentgeltlichkeit

Nicht umsonst, aber fast gratis!

Bis auf einige geregelte Ausnahmen darf Bildung den Eltern laut Gesetz und Verordnung keine Kosten verursachen. Lehrmittel, Schulmaterialien, Schulveranstaltungen, Exkursionen, Theaterbesuche und dergleichen werden grösstenteils von öffentlicher Hand getragen.
 
Der Gemeindeschulrat hat im Mai 2008 eine Information zum Unentgeltlichkeitsprinzip herausgegeben. Sie gibt Aufschluss über diverse Ausnahmen.
 
Unter anderem wird persönliches Schulmaterial (Schultasche, Etui, Füllfeder, …) von den Eltern finanziert. Die Eltern übernehmen die Verantwortung für Neuanschaffung und Ersatz.
 
Bei Ausflügen, Exkursionen, Lagern, Schulveranstaltungen kann die Schule von den Eltern einen Beitrag für die Verpflegungskosten einheben. Er ist auf CHF 10.-- pro Tag und Kind beschränkt.